Hier finden Sie den Zahnarzt mit dem Sie glücklich werden!

finden ...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Natürlich gibt es auch bei Kimmel und Partner Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Details können Sie im Folgenden nachlesen:

1. Allgemeines

1.1    Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Geschäftsbedingungen der Kimmel Zahntechnik GmbH, Ernst-Abbe-Strasse 14, 56070 Koblenz ausgeführt. Die Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Zahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Die Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
 
1.2    Die Angaben auf dem Auftragszettel sind verbindlich. Eine gesonderte Bestätigung des Auftrags erfolgt nicht.

2. Preise

2.1.     Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
2.2.    Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preise. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form für 3 Monate,bis zur Auftragserteilung, verbindlich.
Eine Kostenkalkulation für aufwendige Rekonstruktionen (z.B. Kombi /-Implantatarbeiten) ist nur in Verbindung mit einer vorhergehenden Modellplanung verbindlich.
Erhöhungen in Höhe von bis zu 10 % werden vom Auftraggeber anerkannt. Bei Erhöhungen von über 10% erfolgt vor Beginn der Arbeit die Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Änderungen der Preise für gesondert zu berechnender Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall ) verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.

3. Lieferzeiten

3.1.     Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben.

Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von Ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Auftrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

4. Versand

4.1.    Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.Dieser kann durch den eigenen Botendienst oder auf dem Postweg in dafür vorgesehenen Versandboxen erfolgen.
Die Ware ist bis zur Übergabe beim Empfänger gegenTransportschäden versichert.
Weiteres zur Haftung siehe 5.

5. Haftung

5.1.    Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstabformungen und Modelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen, bzw. nachzureichen.
 
5.2.    Der Auftragnehmer gewährleistet die Verwendung von Materialien mit CE-Kennzeichnung .
Die fachgerecht Verarbeitung erfüllt die Anforderungen der Richtlinien des Medizinprodukte Gesetzes (MPG EWG 93/42).
Es wird die Konfirmität für Sonderanfertigungen erteilt.
 
5.3.    Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 6 Monaten erhoben werden.Die Möglichkeit den Gewährleistungsanspruch auf 24 Monate zu erweitern ist im Rahmen der Kundenbeziehung unter Vorbehalt möglich.
Diese sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Über die Gewährleistung hinaus kann eine weitere Garantiezeit abgeschlossen bzw.vereinbart werden.
 
5.4.    Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit Sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6. Arbeitsunterlagen

6.1.    Alle Arbeiten werden mit größter Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der angelieferten Arbeitsunterlagen wie Modelle,Abformungen und Bissregistrate. Diese Unterlagen sind für die einwandfreie Funktion ,der eingegliederten Arbeit beim Patient, von entscheidender Bedeutung.

Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurück gesandt werden. Für die Folgen angelieferter fehlerhafter Arbeitsunterlagen muss in jedem Fall der Auftraggeber einstehen.

7. Material- und Zubehörstellung

7.1.    Vom Auftraggeber angelieferte Materialien müssen mit CE gekennzeichnet sein. Materialien (Edelmetall, Zähne, etc. ) oder Zubehörteile (Fertigteile, zum Beispiel Geschiebe etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden.

Misserfolge aufgrund fehlerhafter, vom Auftraggeber angelieferter Materialien, Zubehörteile oder Halbzeuge gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien, Zubehörteile oder Halbzeuge haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigener Angelegenheit aufwendet

8. Zahlung

8.1.    Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir ein Skonto in Höhe von 3% auf die Einzelrechnung bzw.Rechnungsaufstellung . Ausgenommen sind besonders ausgewiesene Produkt oder Produktangebote bei denen kein Skonto gewährt wird. Nach 30 Tagen ist der Betrag rein netto fällig.Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber, sowie nur unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden.
 
8.2.    Bei Zahlung über eine Abrechnungsgesellschaft, Splittung der Labor- und Honorarbeträge und direktem Zahlungsfluss an den Auftragnehmer übernimmt der Auftragnehmer die für den Auftragnehmeranteil anfallenden Gebühren bis zu einer Höhe von 4%.
 
8.3.    Gegen Zahlungsansprüche des Auftragsnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1.    An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung.
 
9.2.    Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs oder seiner Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrags an den Auftragnehmer ab.

10. Erfüllungsort

10.1.    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Wohnsitz des Auftragnehmers.
 
10.2.    Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern

a) die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist

b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.


Kimmel Zahntechnik GmbH
Koblenz, den 1. Januar 2003

 

Aktuelles

3D Implantatplanung und DVT Diagnostik

Vortrag von

Dr. Heinemann am

22. Sept. 2010 bei

Z-ART Zahnmanufaktur

Weitere Informationen hier

"Auf ein Wort!"

Artikel in "Quintessenz Zahntechnik" von Franz-Josef Noll

Weitere Informationen hier